05.02.2012 / Applaus für die „Hehler“ aus dem „Wort“!

Manchmal ist die Informationspflicht eben höher einzustufen als das Gesetz

Eigenbericht aus unserer Redaktion

In Luxemburg gibt es bekanntlich ein « secret de l’instruction » und wer als Journalist gegen dieses Untersuchungsgeheimnis verstößt, muss mit mehr oder weniger schweren gerichtlichen Konsequenzen rechnen. Man lässt sich bei der Justiz eben nicht gern in die Karten gucken!

Es sei vorab gesagt: Die Redaktion von „Privat“ ist absolut dafür, dass Journalisten, wenn sie im Besitz von Gerichtsakten sind, diese auch mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten (Wie zum Beispiel die Namen unbeteiligter Personen unkenntlich machen) und veröffentlichen. Die Staatsanwaltschaft in Luxemburg ist dieser Meinung allerdings nicht, will unbedingt verhindern, dass das Volk Sachen erfährt, die bis zu einem Prozess geheim bleiben sollen und verfolgt systematisch die Verletzung ihres Untersuchungsgeheimnisses. (Stolze) Leidtragende waren fast immer nur Journalisten von „Privat“, die einzigen, die sich bis dato solches zutrauten und eben die Informationspflicht über die persönlich zu ertragenden Konsequenzen setzen. Und so können wir der „Wort“-Redaktion nur applaudieren, wenn sie im Fall „Bommeleeër“ folgendes schreibt: „Kann die Anklageschrift (AdR: in Sachen Bommeleeër) zum aktuellen Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Wir sind der Meinung, dass sie es kann. Weil es um eine Staatsaffäre geht. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information. Und die Anklageschrift spricht Bände. Wir haben uns dazu entschieden, die besonders wichtigen Teile des Dokuments in dieser Ausgabe journalistisch aufzubereiten. Den Wortlaut der Passagen haben wir online gesetzt. Damit kommen wir unserer Informationspflicht nach.“

So ist es gut, so ist es richtig! Normalerweise müsste jetzt ein Strafverfahren wegen Hehlerei (recel de documents) gegen das „Wort“ anlaufen. Es wäre allerdings ein Skandal. So wie es jedes Mal ein Skandal war, wenn unser Verleger in den vergangenen Jahren wegen Hehlerei verfolgt und verurteilt wurde.

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