09.02.2012 / EXKLUSIV/ Da lag die Gerichtsvollzieherin so richtig daneben
Sturheit führte zu Vollstreckungspanne
Eigenbericht aus unserer Redaktion
Gerichtsvollzieher, denen manchmal die Manieren abkommen, gibt es zur Genüge in Luxemburg und wir haben schon mehrmals über sie berichtet. Getürkte Zwangsversteigerung (Besagter Gerichtsvollzieher ist nicht mehr im Amt), unterschlagenes Kundengeld (Besagter Gerichtsvollzieher ist nicht mehr im Amt), Alkohol bei der Ausübung des Berufes ((Besagter Gerichtsvollzieher ist nicht mehr im Amt), usw., usf. Da ist die uns hier erzählte Geschichte fast zu unwichtig, aber immerhin: Auch sie belegt, dass sogar die charmantesten Gerichtsvollzieher manchmal danebenliegen.
Montag, 6. Februar: Gerichtsvollzieherin Martine Lisé ist auf „Saisie“-Tour mit der Polizeibeamtin Simone Decker und den beiden Zeugen Johny Reis und Jacques Wiltzius. Der Rechtsstreit ging um Folgendes: Ein Dachdecker hatte miese Arbeit geleistet, der Kunde bezahlte seine Rechnung und hielt einen geringen Teil davon zurück. Die Affäre landete vor Gericht, doch während der Verhandlung in zweiter Instanz gab der Dachdeckermeister endlich nach und man einigte sich auf eine Reduzierung der Restforderung. Schriftlich. Trotzdem liess der Anwalt des Dachdeckerbetriebes irtümlicherweise das Urteil aus erster Instanz ausführen und so stand dann Frau Lisé plötzlich mit ihren drei Begleitern vor der Tür des Kunden.
Keiner von den Damen und Herren scheint sich die Füsse abgewischt zu haben, denn die eilig herbeigerufene Putzfrau musste nach dem Besuch der Gerichtsvollzieherin eine Grossreinigung im Raum veranstalten. Dann: Gleich nach dem Übergeben des amtlichen Zettels, stellte sich heraus, dass der Kunde bereits vor 11 Wochen den geschuldeten Betrag bezahlt hatte. Doch als er die Quittung vorzeigte, interessierte das Frau Lisé nun aber gar nicht. Auch das unterschriebene Arrangement wollte sie nicht haben. Und den am Telefon wartenden Anwalt des Kunden, der ihr versichern wollte, dass sämtliche entlastende Dokumente, die in seinem Besitz sind, gleich der Gerichtsvollzieherin übermittelt werden würden, wollte sie schon gar nicht sprechen: „Ech huelen keen Affekoot ob den Telefon“, sprach sie und waltete weiter ihres Amtes.
„Eine unangebrachte Arroganz“, kommentierte ein Zeuge der Szene das Benehmen der Gerichtsvollzieherin. Ein simpler Anruf beim Auftrag gebenden Anwalt der Gegenpartei hätte genügt, um das Malentendu aus der Welt zu schaffen! Anstatt diese Show abzuziehen und weiter Kosten für ihre eigene Partei zu verursachen.
Übrigens: Unsere so tüchtige Gerichtsvollzieherin zog unverrichteter Dinge ab, da die betroffene Firma nicht mehr im besuchten Gebäude residiert, sondern ins Nachbargebäude umgezogen ist. Dorthin wollte sie allerdings nicht mehr gehen. Trotz mehrfacher Hinweise des Kunden, dass sich die Aktiva der Firma im Nebengebäude befinden würden, notierte Lisé: „Je n’ai pas pu trouver sur les lieux de biens saisissables appartenant à la partie débitrice“. Das stimmt. Obschon der Kunde ihr mehrmals sagte, wo sie was finden könnte…
PS: Kurz danach schrieb der Anwalt, der den Auftrag gab, an die Gerichtsvollzieherin, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei und sie alles stoppen soll. Er übernimmt auch die Kosten für diesen Ausflug, der mit etwas weniger Sturheit ganz anders hätte geregelt werden können.


