20.02.2012 / Statt Staatsanwalt – Richter Prosper Klein sagte wo es lang geht

24-Jähriger wollte Freundin verprügeln - ging danach auf Polizisten los

Von unseren Gerichtsreportern, direkt und exklusiv aus dem Gerichtssaal

Ein kleiner, etwas pummliger 24-Jähriger steht vor dem Bezirksgericht Luxemburg. Aus Eifersucht bekam er von seiner Freundin eine Ohrfeige, drang dann in die Wohnung seiner Freundin ein, wollte sie verprügeln. Die Polizei hielt ihn von dem Vorhaben ab, geriet aber dabei selbst in eine Auseinandersetzung.

Richter Proper Klein begann recht locker: „Dich hatten wir ja schon öfter vor Gericht. Dein Vorstrafenregister ist schon auf der dritten Seite angekommen - und jetzt noch das. Scheinst ja nicht gerade ein ganz Heller zu sein?“

„Ich konnte nichts dafür, kann mich nicht mal dran erinnern“, entgegnete der 24-Jährige Proper Klein. Sein Verteidiger: „Mein Mandant stand vor der Wohnung seiner Freundin. Die war jedoch eifersüchtig, beschimpfte ihn, gab ihm eine Ohrfeige, zog die Wohnungstür zu. Mein Mandant wollt seinen Fuß dazwischen setzen, dabei ging die Scheibe der Tür kaputt.“ Prosper Klein: „Der Fuß trat das Fenster nur aus versehen? Das soll ich glauben? Nein, ich glaube, er hat das Fenster mit Absicht eingeschlagen, weil er es nicht verkraftet hat, das er eine Ohrfeige bekam.“

Einer der Polizisten als Zeuge: „Wir wissen, dass er das Fenster eingeschlagen hat. Danach schlich er zum Küchenfenster, drückte die Rolllos hoch, kletterte auf den Fenstersims, stieg durch das Fenster ein. Seine Freundin rief daraufhin die Polizei. Also meine Kollegen und ich zum Tatort kamen, sahen wir kaputte Teller und Gläser, hörten den Angeklagten im Treppenhaus, versuchten ihn zu beruhigen. Er wurde immer aggressiver, beschimpfte uns. Wir konnten ihn nur mit drei Mann aus dem Haus holen, er trat uns ständig in die Beine, beschimpfte uns. Nach dem Vorfall erwischten wir ihn immer wieder mit Drogen, er saß öfters bei uns im Büro.“

Prosper Klein: ,,Ich sehe, dass du schon ein paar schwere Delikte im Register hast. In Esch warst du 2006 in eine Schlägerei verwickelt, 2009 bist du ohne Führerschein gefahren, 2010 wurdest du mit 95 Sachen in einem Dorf gestoppt, hattest 2,99 Promille. Du bist kein unbeschriebenes Blatt. 2008 gab es eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren auf Bewährung. Soweit ich rechnen kann, sind die fünf Jahre noch nicht vorbei. Daraus können wir noch immer Gefängnis machen.“

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